1. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge: Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 10. des laufenden Monats fällig. 2. Höhe der Mitgliedsbeiträge: Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Mitgliedschaft in der jeweiligen Sparte: (Beiträge ab dem 01.04.2024)
* Bei Unterschreitung der Teilnehmerzahl von zwei Mitgliedern in der Sparte Duo und von zwei Mitgliedern in der Sparte Gruppe erfolgt
automatisch der Wechsel in die Sparte Solo Mini. Bei verbleibenden zwei Mitgliedern in der Sparte Gruppe erfolgt automatisch der Wechsel in die Sparte Gruppe mini. | |